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ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


§ I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Vertragsleistungen zwischen der ISB Watertec
GmbH und ihrem Vertragspartner. Entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen des Vertragspartners haben nur Gültigkeit, soweit sie
von der Verkäuferin ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind, oder der/die Käufer der Geltung der AGB der Verkäuferin nicht
widerspricht und die Lieferung der Verkäuferin vorbehaltlos annimmt.
§ II. Vertragsgegenstand
Alle Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung
etwas anderes ergibt. Bestellungen und Aufträge an die Verkäuferin sind bindende Angebote, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen
angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Übersendung der bestellten Ware.
§ III. Preise
Die vereinbarten Preise sind gültig. Wird über den Preis der bestellten Ware keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, dann sind für die
Lieferung bestellter Geräte die Preise der jeweils gültigen Preisliste der Verkäuferin Berechnungsgrundlage. Alle Preise verstehen sich netto. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer und Kosten für Versand und Verpackung werden dem Gerätekaufpreis separat hinzugerechnet.
§ IV. Zahlungsbedingungen
1) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, sind die Rechnungen der Verkäuferin innerhalb von 8 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von
14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Ausschlaggebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Verkäuferin. Kommt
der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist die Verkäuferin unbeschadet des Rücktrittsrechts berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem entsprechenden Zinssatz des Nachfolgeinstituts zu
fordern. Eingeräumte Sonderkonditionen oder vereinbarte Preisnachlässe, gegenüber Händlern, Installateuren oder Widerverkäufern, erfolgen
unter der Bedingung, dass die Zahlung fristgerecht erfolgt. Sollte dieses nicht der Fall sein, dann wird der ungekürzte Listenpreis fällig.
2) Für sämtliche Exportgeschäfte sind die Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft maßgeblich.
Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Bei Versendungen ins Ausland beträgt die Mindestauftragshöhe € 1.000,00. Die
Verkäuferin gewährt einen Skontoabzug in Höhe von 3%, bei Zahlung per Vorkasse.
§ V. Lieferbedingungen
Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.
1) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorgehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 2) Die Verkäuferin haftet bei
Überschreitungen von Lieferfristen nur in dem Fall, wenn dies auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Verkäuferin
zurückzuführen ist. 3) Zur Einhaltung der Lieferverpflichtung wird die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der bestehenden
Mitwirkungsverpflichtung des Käufers vorausgesetzt. Sollte der Käufer in Annahmeverzug geraten oder verletzt er seine Mitwirkungsverpflichtung,
dann kann die Verkäuferin verlangen, dass ihr der entstandene Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt wird.
§ VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand Versand, Gefahrübergang
Wird nichts anderes vereinbart, so sind der Erfüllungsort und der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Verkäuferin.
§ VII. Versand, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer vorgegebene Adresse, ab Lager der Verkäuferin. Die entstehenden Versandkosten und das
Transportrisiko sind vom Käufer zu tragen.
§ VIII. Abnahme / Mängelrügen
Die gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Mängelrügen oder Rügen hinsichtlich Fehlmengen oder
Falschlieferungen müssen unverzüglich und unter genauer Angabe der Gründe erhoben werden und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach
Abnahme bzw. dem Empfang der Lieferung schriftlich bei der Verkäuferin eingehen. Andernfalls ist ein Gewährleistungsanspruch
ausgeschlossen.
§ IX. Herstellergarantie u. Gewährleistung
1) Die Verkäuferin gewährt eine 5-jährige Hersteller-Garantie auf Material (Dichtigkeit und Sicherheit) der von Ihr gelieferten Scale-Buster
Systeme. Diese Garantie wird ausgeschlossen für den Fall, dass die bestehenden Einbauvorschriften für das Gerät nicht eingehalten worden sind.
Der Käufer oder der einbauende Installateur sind verpflichtet, die Ihnen bei der Lieferung übergebene Garantiekarte, aus der sich der Inhalt der
Garantie ergibt, ausgefüllt an die Verkäuferin zurückzusenden. Für die übrigen Geräte und Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Die
Verkäuferin übernimmt die Gewährleistung für die Beschaffenheit des gekauften Gerätes im Rahmen der Produktbeschreibungen des Herstellers
und der Verkäuferin. Erweiterte Zusicherungen und Garantien der Verkäuferin erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt
werden.
2) Gewährleistung ist ausgeschlossen wenn a) der beanstandete Mangel auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, die Ware verändert
oder fehlerhaft verarbeitet wurde. b) bei Frost und Wasserschäden c) bei Schäden an Verschleißteilen. d) Der Käufer wird nicht von seiner Pflicht
entbunden, die Eignung des Gerätes für seine Zwecke, anhand der durch die Verkäuferin gemachten Zusicherungen, erteilten Verwendungs- oder
Verarbeitungshinweise, zu überprüfen. Werden die Geräte zum Zwecke des Handels erworben, dann verpflichtet sich der Käufer gegenüber der
Käuferin, seinen Kunden die notwendigen Informationen über die Gefahren bei der Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und den
ordnungsgemäßen Gebrauch der Waren, mitzuteilen. 3) Weitergehende Schadenersatzansprüche durch den Käufer werden ausgeschlossen. Es
sei denn, dass der Verkäuferin grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden können. 4) Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge,
innerhalb der Gewährleistung, behebt die Verkäuferin den Mangel im Wege der Nacherfüllung nach Ihrer Wahl, entweder durch die kostenlose
Beseitigung des Mangels oder den kostenlosen Austausch des Gerätes.
§ X. Eigentumsvorbehalt
1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der Verkäuferin. 2)
Die Veräußerung der gelieferten Waren an Dritte erfolgt für den Verkäufer unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB.
3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe weiter veräußern, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Verkäuferin
übergeht. Diese Forderung wird bereits jetzt an die Verkäuferin abgetreten; sie dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten
Vorbehaltsware. 4) Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware und der an die Verkäuferin abgetretenen
Forderungen durch Dritte muss der Käufer unverzüglich Nachricht geben. Der Käufer ist verpflichtet, Dritte unverzüglich auf den
Eigenturmsvorbehalt hinzuweisen.
§ XI. Haftungsbeschränkung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung oder bei mangelhafter Lieferung, beschränkt sich die
Haftung der Verkäuferin und Ihrer gesetzlichen Vertreter auf den zu erstattenden Nettoverkaufspreis der installierten Geräte. Haftungsausschluss
besteht für Schäden, die für Einsätze außerhalb der von der Verkäuferin ausgegebenen Einbauvorschriften liegen. Dieses gilt nicht bei grober
Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz der Verkäuferin.
§ XII. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sind, oder werden sollten, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
2) Durch diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden alle früher geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
aufgehoben und ersetzt.

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